Onlinetvrecorder, Shift.TV, Save-TV und andere Online-Videorekorder bieten teils kostenlos, teils gegen Gebühren, komfortabel und mit wenigen Mausklicks Filme, Serien, Sport zum Aufnehmen, Downloaden und Ansehen. Fernsehsender sind von diesen Dienstleistungen wenig begeistert, und führen seit Jahren Prozesse gegen die Anbieter. Juristisch gibt es seit Kurzem ein neues Urteil; Surfer und User wissen jedoch weiterhin nicht ob sie legale oder illegale Angebote nutzen.
Am 22.04.09 gab es das jüngste Urteil in diesem Streitfall. Der BGH entschied im Detail, welche Aufzeichnungs- und Download-Arten und welche weiteren Dienste der Online-Videorekorder, kostenlos oder gegen Gebühren, eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, bzw. welche Recordings im Sinne einer Privataufnahme legal sind. Es geht dabei um die Zwischenspeicherung der Sendungen, Verteilung der gleichen Aufnahme an mehrere User und ähnliche Detailfragen. Deshalb scheiden sich die Geister. Während manche einen Erfolg für die Sender sehen, sprechen andere von einem Urteil zu Gunsten der Online-Videorecorder.
Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte: Eine echte Entscheidung wurde vertagt, bis weitere Fakten geprüft, und belegt oder widerlegt werden. Die Benutzer wissen deshalb auch weiter nicht, ob sie völlig legale Angebote nutzen, sich in einer rechtlichen Grauzone befinden oder gar auf illegale Aufnahmen ihrer Filme, Serien und co zugreifen.
Dennoch sieht es keinesfalls danach aus, als würden am Ende der Verhandlungen wirklich Nutzer der Online-Videorekorder belangt (Ohne Gewähr). Die Klagen von RTL gegen Shift.TV, die in diesem Fall zu den Prozessen und Urteilen geführt haben, zielen eher auf das Recht des Senders zur möglichst exklusiven Verwendung des eigenen Materials (z.B. im eigenen Streaming-Angebot RTL-Now). Besonders dass die Internet Angebote für die Aufzeichnungen von den Usern teilweise Geld verlangen dürfte dem Sender nicht passen.
Eine Art Kriminalisierung der Benutzer von kostenlosen Online Videorekordern, wie dies bei Tauschbörsen und anderen Download-Portalen teils zurecht, teils zu unrecht, der Fall ist, scheint kaum das Interesse der Kläger zu sein. Deshalb können User derzeit noch relativ sorglos ihr TV-Programm auch mit Internet-Videorekordern aufzeichnen. Zumindest solange, bis endgültige Urteile der Gerichte vorliegen.
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