Selbst Spiegel-Online war dies eine Meldung auf der Titelseite wert: Letzte Woche, genauer am 8. Juni, wurden die Surfer des Filmeportals kino.to von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet, denn gegen die Betreiber der Webseite wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Zweck der Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt. Aber ob dies tatsächlich die Filmpiraterie in Deutschland einschränken wird, scheint mehr als fraglich.
Mit über 22 000 Filmen, über 2600 Serien und fast 8000 Dokumentation zählte kino.to sicherlich zu einem der bedeutendsten Videostreamportalen im Internet. Dabei zählt die Seite auch zu den 50 am meisten besuchten Seiten im deutschen Web. Gerade diese Umstände erklären es, warum nun gegen dieses Portal versucht wird von Seiten der Filmindustrie vorzugehen: Das Portal war einfach zu groß und zu bekannt, denn auch weniger internetaffine Nutzer kannten die Webseite.
Der Schlag gegen die Webseite wurde dabei letzte Woche als großer Sieg im Kampf gegen die Internetpiraterie verkauft, aber ob dem wirklich so ist, erscheint fraglich. Interessant dürfte auf jeden Fall die juristische Auseinandersetzung rund um kino.to werden, denn rechtlich ist es nicht klar, wie die Seite bewertet wird: Kino.to hat keineswegs selbst die Filme in das Internet gestellt, vielmehr bot die Seite eine Linksammlung zu Portalen an, wo die gewünschten Filme zu finden sind. Dies dürfte den Fall recht kompliziert werden lassen.
Auch ist es noch nicht klar, wie überhaupt das Streaming im Internet auch auf Seiten des Benutzers zu bewerten ist: Einerseits heißt es würden die Filme nicht richtig auf dem PC heruntergeladen und langfristig gespeichert, die Filmindustrie argumentiert hingegen, dass beim Stream auch für kurze Zeit in den temporären Ordnern der Film beim Ansehen zwischengespeichert wird und allein diese Form von Speicherung für eine Urheberrechtsverletzung ausreichen würde.
Aber nicht nur juristisch erscheint der Fall problematisch, denn kino.to ist nur ein Portal unter vielen und deshalb werden die Nutzer von kino.to noch zahlreiche Alternativen im Internet finden können. Jedoch kino.to selbst scheint auch noch nicht vollständig ausgeschaltet zu sein, denn nach nur einem Tag der Sperre wurde diese in Österreich über eine Mirrorseite umgangen.
Der Fall ist recht interessant, denn er führt allen Beteiligten ein altes Problem vor Augen: Es müssen dringend klare Regelungen hinsichtlich des Urheberrechts im Internet gefunden werden, egal in welche Richtung diese ausfallen werden. Auch zeigt dieser Fall in recht deutlicher Art und Weise ein Versäumnis der Filmindustrie: Sie hat es bisher nicht geschafft, ein ähnlich umfangreiches Angebot wie kino.to mit legalem Bezahlsystem auf die Beine zu stellen.