Onlinetvrecorder, Shift.TV, Save-TV und andere Online-Videorekorder bieten teils kostenlos, teils gegen Gebühren, komfortabel und mit wenigen Mausklicks Filme, Serien, Sport zum Aufnehmen, Downloaden und Ansehen. Fernsehsender sind von diesen Dienstleistungen wenig begeistert, und führen seit Jahren Prozesse gegen die Anbieter. Juristisch gibt es seit Kurzem ein neues Urteil; Surfer und User wissen jedoch weiterhin nicht ob sie legale oder illegale Angebote nutzen.
Am 22.04.09 gab es das jüngste Urteil in diesem Streitfall. Der BGH entschied im Detail, welche Aufzeichnungs- und Download-Arten und welche weiteren Dienste der Online-Videorekorder, kostenlos oder gegen Gebühren, eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, bzw. welche Recordings im Sinne einer Privataufnahme legal sind. Es geht dabei um die Zwischenspeicherung der Sendungen, Verteilung der gleichen Aufnahme an mehrere User und ähnliche Detailfragen. Deshalb scheiden sich die Geister. Während manche einen Erfolg für die Sender sehen, sprechen andere von einem Urteil zu Gunsten der Online-Videorecorder.
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